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Ordnung der Turnjugend Süd-Nassau

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Die Turnjugend Süd-Nassau ist die Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen des Turngau Süd-Nassau e.V., einschließlich ihrer gewählten Vertreterinnen und Vertreter, und somit die Jugendorganisation des Turngau Süd-Nassau e.V..

 

§ 2 Grundsätze

Die Turnjugend Süd-Nassau bekennt sich zu den Grundsätzen des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, ist parteipolitisch neutral und übt religiöse und weltanschauliche Toleranz. Sie fordert von ihren Mitgliedern die Anerkennung der Menschenrechte. Sie verurteilt jede Art von Extremismus und jede Form von Gewalt. Sie erstrebt die selbstständige entscheidende Persönlichkeit, die sich ihrer Verantwortung gegenüber den Mitmenschen, der Gesellschaft und der Umwelt bewusst ist und danach handelt. Sie fördert die Mitbestimmung, Mitverantwortung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen.

 

§ 3 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Turnjugend Süd-Nassau zählen die Entwicklung, Verbesserung und Realisierung kind- und jugendgerechter Turn-, Spiel- und Bewegungsangebote sowie die Pflege der Gemeinschaft und Förderung kind- und jugendgemäßer Freizeitgestaltung und Begegnung. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vereinen bietet sie Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Unterstützung ihrer Arbeit. Sie sucht bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Erziehungsträgern und Jugendorganisationen.

 

§ 4 Organisation

Die Turnjugend Süd-Nassau führt sich im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des Turngau Süd-Nassau e.V. und der Ordnung der Hessischen Turnjugend im Hessischen Turnverband e.V. Die Ordnung der Turnjugend Süd-Nassau gilt im Grundsatz für die Jugendarbeit der Vereine oder Turnabteilungen des Turngau Süd-Nassau e.V..

 

§ 5 Organe

  1. Organe der Turnjugend Süd-Nassau sind:
    1. die Vollversammlung
    2. der Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau

 

§ 6 Vollversammlung

  1. Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Turnjugend Süd-Nassau. Sie findet mindestens vier Wochen vor dem ordentlichen Turntag des Turngau Süd-Nassau e.V. statt und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Der Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau bestimmt Tagungsort, Zeitpunkt und Tagesordnung und lädt mindestens vier Wochen vor der Vollversammlung schriftlich ein.
  2. Der Vollversammlung der Turnjugend gehören stimmberechtigt an:
    1. die Mitglieder des Vorstandes der Turnjugend Süd-Nassau
    2. die Vereinsjugendwarte
    3. die Delegierten aus den Vereinen des Turngau Süd-Nassau e.V., deren Zahl sich nach der letzten Mitgliederbestandserhebung gemäß Landessportbund Hessen e.V. errechnet und zwar pro angefangene 50 Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre ein/e Delegierte/r. Die Delegierten der Vereine sollen nicht älter als 30 Jahre sein. Ausnahmen sollten sich auf ein Drittel beschränken.
  3. Der Vollversammlung der Turnjugend Süd-Nassau obliegt:
    1. die Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Vorstandes der Turnjugend Süd-Nassau,
    2. die Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes,
    3. die Wahl
      1. der Mitglieder des Vorstandes der Turnjugend Süd-Nassau,
      2. der 15 Abgeordneten der Turnjugend Süd-Nassau für den Gauturntag des Turngau Süd-Nassau e.V.,
      3. der Delegierten für die Vollversammlung der Hessischen Turnjugend,
    4. die Festlegung der Arbeitsschwerpunkte der Turnjugend Süd-Nassau,
    5. die Beschlussfassung über Anträge, die zwei Wochen vor der Vollversammlung dem Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau in schriftlicher Form vorliegen müssen.
  4. Wahlen oder Abstimmungen zu den Punkten 6.3.2., 6.3.3.1. und 6.3.5. finden ausschließlich geheim statt. In allen anderen Fällen kann offen abgestimmt werden, sofern nicht mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied der Vollversammlung die geheime Abstimmung verlangt.
  5. Ein Kandidat ist gewählt, wenn er die Stimmen von mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten erhält. Sollte kein Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Stimmenzahl erreichen, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Erstplatzierten statt.
  6. Ein Antrag ist angenommen, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten zugestimmt haben.
  7. Eine außerordentliche Vollversammlung kann der Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies 25 % der gemäß Jugend- Delegiertenschlüssel zur letzten Vollversammlung Stimmberechtigten unter Angabe der Gründe schriftlich beantragen oder der Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau dies mit 2/3-Mehrheit beschließt.
  8. Über den Verlauf der Vollversammlung ist ein Protokoll zu führen. Beschlüsse sind im Wortlaut aufzunehmen.

 

§ 7 Vorstand

  1. Den Vorstand bilden:
    1. die/der Vorsitzende - Geschäftsführung - der Turnjugend Süd-Nassau
    2. die/der Vorsitzende - Organisation - der Turnjugend Süd-Nassau
    3. die/der Beauftragte für Kinder- und Jugendturnen weiblich
    4. die/der Beauftragte für Kinder- und Jugendturnen männlich
    5. die/der Beauftragte für überfachliche Kinder- und Jugendarbeit
    6. die/der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
    7. die/der Beauftragte für Koordination des Lehrwesens
    8. die/der Beauftragte für Leichtathletik
    9. der/die Mitarbeiter/in (2 Jahre)
    10. der/die Mitarbeiter/in (2 Jahre)
    11. der/die Mitarbeiter/in (1 Jahr)
    12. der/die Mitarbeiter/in (1 Jahr)
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Vollversammlung der Turnjugend Süd- Nassau auf jeweils zwei Jahre gewählt, und zwar abwechselnd die zu 7.1.1., 7.1.3., 7.1.5., 7.1.7. und 7.1.9. sowie die zu 7.1.2., 7.1.4., 7.1.6., 7.1.8. und 7.1.10. genannten. Die Mitarbeiter 7.1.11 und 7.1.12 werden jedes Jahr gewählt. Sie führen ihr Amt bis zur Neuwahl oder Wiederwahl. Die Wahlen sind vom Gauturntag zu bestätigen. Scheidet eines der Vorstandsmitglieder zwischenzeitlich aus, so kann der Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau jemanden in das freiwerdende Amt kommissarisch einsetzen. Die Bestätigung obliegt der Vollversammlung der Turnjugend Süd-Nassau.
  3. Der Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau delegiert die Geschäftsführung an die Vorsitzenden der Turnjugend Süd-Nassau.
  4. Dem Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau obliegt die Führung und Verantwortung, sowie die Vertretung der Turnjugend Süd-Nassau. Er erledigt alle laufenden Geschäfte; er hat für die Umsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Dafür stehen die Strukturen des Turngau Süd-Nassau e.V. zur Verfügung.
  5. Die beiden Vorsitzenden der Turnjugend Süd-Nassau sind Mitglieder des Vorstandes des Turngau Süd-Nassau e.V.

 

§ 8 Ausschüsse und Arbeitskreise

Arbeitskreise werden durch den Vorstand der Turnjugend Süd-Nassau nach Bedarf berufen.

 

§ 9 Änderung der Jugendordnung

Nur eine Vollversammlung der Turnjugend Süd-Nassau kann diese Ordnung ändern. Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesenden Stimmberechtigten der Vollversammlung der Turnjugend Süd-Nassau. Weiterhin bedürfen Änderungen der Jugendordnung der Bestätigung durch den Gauturntag des Turngau Süd-Nassau e.V. Die Änderungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung des Turngau Süd-Nassau e.V. und der Ordnung der Hessischen Turnjugend stehen.

 

Die Ordnung wurde zuletzt geändert auf der Vollversammlung der Turnjugend Süd-Nassau am 12.02.2017 in Wiesbaden-Erbenheim.

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