Gültig ab 1. Januar 2025 gemäß des Beschlusses des Turngau-Vorstandes.
Jeder Verein, der Teilnehmer/innen und Mannschaften zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich folgende Bestimmungen einzuhalten:
Generell gilt, dass die Ausschreibungen der Wettkämpfe inklusive der dort angegebenen Änderungen der Wettkampfordnung Vorrang haben!
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- Der/Die Wettkämpfer/in ist Mitglied im Verein.
- Als Startausweis gilt eine Bestätigung des Vereins über die Startberechtigung (nur für Turnfeste) oder die DTB-ID inklusive der digital hinterlegten sportart- und wettkampfbezogenen Jahresmarke.
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- Pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft ist ein/e Kampf-/Schiedsrichter/in mit mindestens Gaulizenz im entsprechenden Fachgebiet namentlich mit Emailadresse zu melden. Für nicht angetretene bzw. nicht gemeldete Kampfrichter/innen wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.
- Bei Turnfesten ist pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft in der Leichtathletik zusätzlich ein/e Helfer/in (Mindestalter 16 Jahre) zu melden. Für nicht angetretene bzw. nicht gemeldete Helfer/innen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.
- Bei fehlenden / nicht ausreichend anwesenden Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen behält sich die Wettkampfleitung eine Streichung von einzelnen Wettkämpfen, Sportler/innen, Mannschaften, Geräten oder Vereinen vor.
- Sollte es zu Ausfällen von Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen kommen, verpflichtet sich der Verein umgehend die WK-Leitung in Kenntnis zu setzen. Bei Stellung von Ersatzkampfrichter/innen bzw. Helfer/innen wird die Gebühr in Höhe von 40,00 € (Kampfrichter/innen) bzw. 15,00 € (Helfer/innen) nicht fällig.
- Der in der Ausschreibung angegebene Meldeschluss ist bindend. Nachmeldungen sind nicht möglich.
- Für die Meldung ist das online-Meldetool zu nutzen.
- Meldegeld wird für jede/n gemeldete/n Teilnehmer/in und Mannschaft/en fällig, auch wenn er/sie und die Mannschaft/en nicht antreten.
- Das Meldegeld und die Gebühr werden per Bankeinzug abgebucht. Ausnahmen sind mit dem Vorstand Finanzen abzustimmen. Rechnungen werden elektronisch erstellt und per E-Mail verschickt.
- Im Einsatz befindliche Mitglieder des Gauturnrats werden als Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen für ihren Verein angerechnet.
- Es sind nur die vom Ausrichter gestellten Geräte gestattet. Umbauten und Änderungen der Gerätaufbauten/Anlagen usw. obliegen nur der Wettkampfleitung.
- Die Meldegelder betragen:
1. Pro Teilnehmenden an Einzelwettkämpfe 4,00 € 2. Pro Mannschaft an Mannschaftswettkämpfen 24,00 € - Siegerauszeichnungen werden durch die Fachwarte festgelegt. Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Mannschaft erhält eine Urkunde. Siegerauszeichnungen und Urkunden können nur persönlich bei der Siegerehrung in Empfang genommen werden.
- Teilnahme an Wettkämpfen ist nur in Turn-/bzw. Sportkleidung gestattet. Mannschaften müssen einheitliche / wettkampfgerechte Kleidung tragen.
- Unsportliches Verhalten von Wettkämpfern/innen, Kampf- und Schiedsrichtern/innen, Helfern/innen und Zuschauern können vom Punktabzug, über den Ausschluss aus dem Wettkampf, bis zum Hallen- bzw. Platzverweis führen. Die Entscheidung liegt allein bei der Wettkampfleitung.
- Jegliche Haftung ist seitens des "Turngau Süd-Nassau e.V." ausgeschlossen. Für mögliche bei einer Veranstaltung entstandene Schäden durch einen Sportler/Betreuer/Trainer oder sonstigen Vereinsmitglieds haftet der meldende Verein.
- Es gilt die Altersklasseneinteilung des Deutschen Turner-Bundes (nach aktuellem DTB-Handbuch), soweit die Ausschreibung nichts anderes sagt.
- Für alle Wettkämpfe/Wettbewerbe gilt die Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes in Verbindung mit den Fachgebiets-/Fachbereichsordnungen. Bei Vereinswechsel gilt eine Sperre gemäß Passordnung des Deutschen Turner-Bundes. Eine ordnungsgemäße Freigabe muss in der DTB-ID vermerkt sein.
- Das Fotografieren und Filmen von fremden Sportler/innen ist nicht gestattet. Bei einem berechtigten Interesse ist die Genehmigung bei der Wettkampfleitung einzuholen. Weiterhin ist der Aufenthalt von nichtberechtigen Personen auf der Wettkampfstätte verboten.
- Mit der Anmeldung zu den Wettkämpfen und Veranstaltungen des TGSN erklärt sich der/die Teilnehmer/in bereit, dass die Darstellung seiner/ihrer Teilnahme, der Erfolge oder Bilder (z.B. in Aktion) zur Veröffentlichung durch den Turngau Süd-Nassau e.V. erlaubt ist. Dies betrifft Print-, Online- und soziale Medien. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Es sei denn, er/sie widerspricht schriftlich bis zum Meldeschluss.
Die Wettkampfordnung gilt, insofern die Veranstalter bei Wettkämpfen oder andere Gremien im Vorfeld keine anderen Beschlüsse festlegen.
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Alte Wettkampfordnung gültig bis 31.12.2024
Gültig ab 1. Januar 2014 gemäß des Beschlusses des Turngau-Vorstandes.
Jeder Verein, der Teilnehmer/innen und Mannschaften zu einer Gauveranstaltung entsendet, verpflichtet sich folgende Bestimmungen einzuhalten:
Generell gilt, dass die Ausschreibungen der Wettkämpfe inklusive der dort angegebenen Änderungen der Turnordnung Vorrang haben!
-
- Der/Die Wettkämpfer/in ist Mitglied im Verein.
- Als Startausweis gilt eine Bestätigung des Vereins über die Startberechtigung, Turnpass oder Startpass DTB.
- Pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft ist ein/e Kampf-/Schiedsrichter/in mit mindestens Gaulizenz im entsprechenden Fachgebiet namentlich mit Emailadresse zu melden.
Für nicht angetretene (gemeldete) Kampfrichter/innen wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben. - Bei Turnfesten ist pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft in der Leichtathletik zusätzlich ein/e Helfer/in (Mindestalter 16 Jahre) zu melden.
Für nicht angetretene (gemeldete) Helfer/innen wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben. - Bei fehlenden / nicht ausreichend anwesenden Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen behält sich die Wettkampfleitung eine Streichung von einzelnen Wettkämpfen, Sportler/innen, Mannschaften, Geräten oder Vereinen vor.
- Sollte es zu Ausfällen von Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen kommen, verpflichtet sich der Verein umgehend die WK-Leitung telefonisch in Kenntnis zu setzen. Bei Nichtgestellung von Ersatzkampfrichter/innen bzw. Helfer/innen wird ebenfalls die Ausgleichszahlung in Höhe von 40,00 € (Kampfrichter) bzw. 15,00 € (Helfer) fällig. Stehen am Wettkampftag mehr Kampfrichter/innen zur Verfügung als erforderlich ist, können diese anderweitig eingesetzt werden.
- Pro 5 gemeldete Teilnehmer/innen oder pro Mannschaft ist ein/e Kampf-/Schiedsrichter/in mit mindestens Gaulizenz im entsprechenden Fachgebiet namentlich mit Emailadresse zu melden.
- Der in der Ausschreibung angegebene Meldeschluss ist einzuhalten. Meldungen nach Meldeschluss werden mit doppeltem Meldegeld belegt. Auch für Nachmeldungen gilt Pos. 3.
- Nachmeldungen bei Turnfesten können am Wettkampftag bis 1 Stunde vor Wettkampfbeginn erfolgen. Für Nachmeldungen bei Turnfesten gilt folgende Regel:
Für die 1.-5. Nachmeldung: doppeltes Meldegeld
Für die 6.-10. Nachmeldung: doppeltes Meldegeld + 40€ Kampfrichtergebühr
Für die 11.-15. Nachmeldung: doppeltes Meldegeld + 80€ Kampfrichtergebühr - Für die Meldung ist der entsprechende Meldebogen zu verwenden bzw. das online-Meldetool zu nutzen (s. Ausschreibungen).
- Meldegeld wird für jede/n gemeldete/n Teilnehmer/in und Mannschaft/en fällig, auch wenn er/sie und die Mannschaft/en nicht antreten.
- Das Meldegeld und die Gebühr werden per Bankeinzug abgebucht. Ausnahmen sind mit dem Kassenwart abzustimmen.
- Im Einsatz befindliche Mitglieder des Gauturnrats werden als Kampfrichter/innen bzw. Helfer/innen für ihren Verein angerechnet.
- Es sind nur die vom Ausrichter gestellten Geräte gestattet. Umbauten und Änderungen der Gerätaufbauten/Anlagen usw. obliegen nur der Wettkampfleitung.
- Die Meldegelder betragen:
1. Einzelwettkämpfe 4,00 € 2. Mannschaftswettkämpfe/-spiele/Turniere 24,00 € - Siegerauszeichnungen werden nach Beschluss durch den Gauvorstand bzw. der Fachwarte festgelegt. Jede/r Teilnehmer/in bzw. jede Mannschaft erhält eine Urkunde. Siegerauszeichnungen und Urkunden können nur persönlich bei der Siegerehrung in Empfang genommen werden.
- Teilnahme an Wettkämpfen ist nur in Turn-/bzw. Sportkleidung gestattet. Mannschaften müssen einheitliche / wettkampfgerechte Kleidung tragen.
- Unsportliches Verhalten von Wettkämpfern/innen, Kampf- und Schiedsrichtern/innen, Helfern/innen und Zuschauern können vom Punktabzug, über den Ausschluss aus dem Wettkampf, bis zum Hallen- bzw. Platzverweis führen. Die Entscheidung liegt allein bei der Wettkampfleitung.
- Für jeden Wettkampf ist ein Schiedsgericht zu bilden. In der Regel sind dies die Wettkampfleitung in Verbindung mit Kampfrichterwart/in, Obleuten und betroffenen Vereinsvertretern.
- Jegliche Haftung ist seitens des "Turngaues Süd-Nassau e.V." ausgeschlossen. Für mögliche bei einer Veranstaltung entstandene Schäden durch einen Sportler/Betreuer/Trainer oder sonstigen Vereinsmitglieds haftet der meldende Verein.
- Es gilt die Altersklasseneinteilung des Deutschen Turner-Bundes (DTB-Handbuch, Ausgabe 2008), soweit die Ausschreibung nichts anderes sagt.
- Für alle Wettkämpfe/Wettbewerbe gilt die Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes in Verbindung mit den Fachgebiets-/Fachbereichsordnungen. Im laufenden Kalenderjahr ist ein Wechsel aus einer höheren Leistungsstufe in eine niedrigere nicht möglich. Schüler/innen, die in einer Jugendmannschaft eingesetzt werden, verlieren bei Einzelwettkämpfen nicht ihr Startrecht in der Schülerklasse. Bei Vereinswechsel gilt eine Sperre gemäß Passordnung des Deutschen Turner-Bundes. Eine ordnungsgemäße Freigabe muss im Turnpass/Startpass vermerkt sein.
- Das Fotografieren und Filmen von fremden Sportler/innen ist nicht gestattet. Bei einem berechtigten Interesse ist die Genehmigung bei der Wettkampfleitung einzuholen. Weiterhin ist der Aufenthalt von nichtberechtigen Personen auf der Wettkampfstätte verboten.
- Mit der Anmeldung zu den Wettkämpfen und Veranstaltungen des TGSN erklärt sich der/die Teilnehmer/in bereit, dass die Darstellung seiner/ihrer Teilnahme, der Erfolge oder Bilder (z.B. in Aktion) zur Veröffentlichung auf der Homepage/Gaujahrbuch des Turngaues Süd-Nassau e.V. und in den Druckmedien grundsätzlich für den Turngau erlaubt ist. Es sei denn, er/sie widerspricht schriftlich bis zum Meldeschluss.
Die Wettkampfordnung gilt, insofern die Veranstalter bei Wettkämpfen oder andere Gremien im Vorfeld keine anderen Beschlüsse festlegen.